Für viele internationale Fachkräfte, die sich in Österreich niederlassen, ist der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ein entscheidender Schritt in ihrer Integration und Zukunftsplanung. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, und welche besonderen Regelungen gelten?
Voraussetzungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
Internationale Fachkräfte müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen:
1️⃣Mindestaufenthalt:
- In der Regel: 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich, davon mindestens 5 Jahre mit einer Niederlassungsbewilligung.
- Verkürzung auf 6 Jahre möglich, z. B. bei nachhaltiger Integration oder wenn Sie aus einem EWR/EU-Staat stammen.
2️⃣Deutschkenntnisse:
- Nachweis von Sprachkenntnissen auf B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
3️⃣Staatsbürgerschaftstest:
- Prüfung zu Grundkenntnissen über die demokratische Ordnung, die Geschichte Österreichs sowie spezifische Inhalte des jeweiligen Bundeslandes.
4️⃣Finanzielle Stabilität:
- Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts ohne Anspruch auf Sozialleistungen.
5️⃣Unbescholtenheit:
- Keine strafrechtlichen Verurteilungen.
Was ist mit Personen, die bereits 5 Jahre in Europa gelebt haben?
Ein Aufenthalt in anderen europäischen Ländern wird nicht auf die Aufenthaltsdauer in Österreich angerechnet. Für die Staatsbürgerschaft ist ein Mindestaufenthalt in Österreich selbst erforderlich. Wer bereits in einem EU/EWR-Land gelebt hat, kann jedoch von einer verkürzten Frist von 6 Jahren profitieren, sofern er oder sie gut integriert ist.
Vorteile der österreichischen Staatsbürgerschaft
Der Erhalt der Staatsbürgerschaft bietet viele Vorteile:
✅ Freizügigkeit innerhalb der EU.
✅ Zugang zu sozialen und politischen Rechten, wie das Wahlrecht.
✅ Erleichterungen bei internationalen Reisen mit einem der stärksten Pässe der Welt.